Beschreibung
Zweck auch dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) gilt für den Einsatz, insbesondere zur Menschenrettung. Sie gilt auch für die Ausbildung. Die vielen bildlichen Darstellungen sagen aus, wie bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden sollen.